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Technik

Neue Heiztechnik: Das ändert sich für Mieter bis 2026

Elke Wagner-Braun
Zuletzt aktualisiert: January 19, 2026 20:40
Elke Wagner-Braun
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Contents
Fernablesung wird zum gesetzlichen StandardWelche Wohnungen von der Umrüstung betroffen sindSo erkennen Mieter veraltete MessgeräteNeue Regeln für Abrechnung und InformationMehr Transparenz soll Sparanreize schaffenZeitlicher Rahmen ist klar definiertHeizkostenabrechnung wird detaillierter

Mieterinnen und Mieter in Deutschland müssen sich auf spürbare Neuerungen rund um Heizung und Heizkostenabrechnung einstellen. Hintergrund ist die überarbeitete Heizkostenverordnung (HKV), die schrittweise in Kraft tritt und bis spätestens 31. Dezember 2026 vollständig umgesetzt sein muss. Ziel der Reform ist es, den Energieverbrauch transparenter zu machen und so Einsparanreize zu schaffen.

Fernablesung wird zum gesetzlichen Standard

Kern der Neuregelung ist die Pflicht zur Fernablesbarkeit aller Messgeräte für Heizung und Warmwasser. In Wohngebäuden mit zentraler Heiz- oder Warmwasserversorgung dürfen künftig nur noch Geräte eingesetzt werden, die Verbrauchsdaten drahtlos übermitteln können.

Damit verlieren viele ältere Messsysteme ihre Zulassung. Betroffen sind insbesondere Heizkostenverteiler mit Verdunstungstechnik sowie Zähler ohne Funkmodul. Diese Technik muss spätestens bis Ende 2026 ersetzt werden.

Welche Wohnungen von der Umrüstung betroffen sind

Die Austauschpflicht gilt für alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Heizungs- oder Warmwasseranlage. Ausgenommen sind lediglich Gebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten, sofern eine davon vom Eigentümer selbst bewohnt wird.

Keine Anwendung findet die Regelung zudem bei dezentralen Heizsystemen, etwa bei Gasetagenheizungen, bei denen jede Wohnung eigenständig beheizt wird.

So erkennen Mieter veraltete Messgeräte

Mieter können relativ leicht prüfen, ob ihre Heizkostenverteiler den neuen Anforderungen entsprechen. Moderne Geräte verfügen meist über Funksymbole, Antennen-Icons oder klare Hinweise auf „Funk“ oder „Fernablesung“ im Display.

Ältere Modelle zeigen dagegen häufig nur Basisinformationen wie aktuelle Verbrauchswerte oder den letzten Abrechnungsstichtag an. In diesen Fällen ist ein Austausch zwingend vorgesehen.

Neue Regeln für Abrechnung und Information

Mit der technischen Umrüstung gehen auch organisatorische Änderungen einher. Vermieter sind nach dem Austausch verpflichtet, ihre Mieter mindestens einmal pro Monat über den individuellen Energieverbrauch zu informieren.

Diese Informationen können klassisch per Post oder digital, etwa per E-Mail, bereitgestellt werden. Die monatlichen Übersichten enthalten neben dem aktuellen Verbrauch auch Angaben zu Energiepreisen, Gesamtkosten, CO₂-Emissionen sowie klimabereinigte Vergleiche mit dem Vorjahr.

Mehr Transparenz soll Sparanreize schaffen

Der Gesetzgeber verfolgt mit der Novellierung ein klares Ziel: mehr Transparenz im Heizverhalten. Wer regelmäßig sieht, wie hoch der eigene Verbrauch ausfällt und welche Kosten damit verbunden sind, soll bewusster mit Energie umgehen.

Studien zeigen, dass allein durch häufigere Verbrauchsinformationen Einsparungen im einstelligen Prozentbereich möglich sind – ohne Komfortverlust.

Zeitlicher Rahmen ist klar definiert

Bereits seit Ende 2021 dürfen neu installierte Heiz- und Warmwasserzähler ausschließlich fernablesbar sein. Bestehende Geräte genießen lediglich Bestandsschutz auf Zeit. Spätestens zum Jahresende 2026 müssen alle nicht funkfähigen Systeme ersetzt worden sein.

Für Mieter bedeutet das: In vielen Gebäuden stehen in den kommenden Monaten Handwerkertermine an. Die Kosten für den Austausch gelten als Betriebskosten und können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umgelegt werden.

Heizkostenabrechnung wird detaillierter

Langfristig verändert sich auch die klassische Heizkostenabrechnung. Durch die digitale Erfassung stehen deutlich mehr Daten zur Verfügung, was präzisere und nachvollziehbarere Abrechnungen ermöglicht. Gleichzeitig steigt der administrative Aufwand für Vermieter, die nun regelmäßige Verbrauchsinformationen bereitstellen müssen.

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