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Deutschland

Gericht kassiert Verbot des Magazins „COMPACT“

Annika Schneider-Lindemann
Zuletzt aktualisiert: June 24, 2025 13:05
Annika Schneider-Lindemann
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Contents
Bundesverwaltungsgericht hebt Ministeriumsentscheidung aufMeinungsfreiheit trotz scharfer KritikSellner-Verbindung nicht ausreichendPresseverbot nicht durch Vereinsrecht ersetzenDeutliche Worte von COMPACT-ChefredakteurNancy Faesers beispielloser Angriff auf die VerfassungMinisterin scheitert krachend mit autoritärem KursGrundgesetz grob missachtetEin Rücktritt, der zu spät kamDer „Kampf gegen Rechts“ als rechtsfreier Raum?Ein gefährliches Erbe

Bundesverwaltungsgericht hebt Ministeriumsentscheidung auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat das im Jahr 2024 von Nancy Faeser, damalige Bundesinnenministerin, verhängte Verbot des Magazins COMPACT aufgehoben. Dieses war unter Berufung auf das Vereinsgesetz verfügt worden – ein juristisch ungewöhnlicher Schritt gegen ein Presseerzeugnis. Das Gericht erklärte nun: „Das Grundgesetz garantiert auch den Feinden Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.“

Meinungsfreiheit trotz scharfer Kritik

Zahlreiche vom Ministerium angeführte Textstellen, die sich kritisch zu Migration, Corona-Politik oder dem Ukraine-Krieg äußerten, seien nach Ansicht der Richter „überspitzte, aber im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik“. Eine verfassungswidrige Ausrichtung der Vereinigung COMPACT lasse sich daraus nicht ableiten. Die bloße Veröffentlichung polemischer oder sogar geschichtsrevisionistischer Inhalte sei durch Artikel 5 GG geschützt.

Sellner-Verbindung nicht ausreichend

Kritik übten die Richter an der Nähe des Magazins zu Martin Sellner und seinem Konzept der „Remigration“. Die Unterscheidung zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund sei mit der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip unvereinbar. Allerdings reiche diese Verbindung nicht aus, um ein Vereinsverbot zu rechtfertigen. Der Vorsitzende Richter sagte: „Ein solches Verbot ist nur zulässig, wenn verfassungswidrige Aktivitäten das Gesamtbild prägen – und das ist hier nicht gegeben.“

Presseverbot nicht durch Vereinsrecht ersetzen

Bereits im Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert. In seiner Urteilsbegründung betonte es nun erneut, dass ein Vereinsverbot kein Ersatz für ein Presseverbot sein dürfe, das ohnehin nur durch das Bundesverfassungsgericht möglich ist. Mildere Mittel, wie Veranstaltungsauflagen oder medienrechtliche Verfahren, seien vorrangig gewesen.

Deutliche Worte von COMPACT-Chefredakteur

Jürgen Elsässer, Chefredakteur des Magazins, äußerte sich unmittelbar nach dem Urteil: „Das ist eine schallende Ohrfeige für Nancy Faeser. Sieg auf ganzer Linie – Pressefreiheit lässt sich nicht verbieten!“

Nancy Faesers beispielloser Angriff auf die Verfassung

Totalversagen: ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD)

Ministerin scheitert krachend mit autoritärem Kurs

Das gescheiterte COMPACT-Verbot ist nicht nur ein juristischer Rückschlag – es markiert das endgültige Scheitern der politischen Strategie von Nancy Faeser. Die ehemalige Bundesinnenministerin setzte auf den Einsatz des Vereinsgesetzes, um ein Pressemedium zu unterbinden. Nun wurde sie vom Bundesverwaltungsgericht in deutlichen Worten in ihre Schranken gewiesen.

Grundgesetz grob missachtet

„Eine Vielzahl der migrationskritischen Äußerungen ist letztlich zulässige Kritik“, erklärte das Gericht. Und weiter: „Mit einem Vereinsverbot gegen ein Presse- und Medienunternehmen darf Artikel 5 GG nicht unterlaufen werden.“ Eine Ministerin, die einst auf das Grundgesetz vereidigt wurde, musste an dessen Geltung erinnert werden – ein Vorgang von hoher politischer Brisanz.

Ein Rücktritt, der zu spät kam

Heute ist Nancy Faeser nicht mehr im Amt. Sie scheiterte bereits zuvor an der Wahl in Hessen und zog sich aus der Bundespolitik zurück. Wäre das Urteil früher gefallen, hätte es ihren Rücktritt wohl erzwungen. Ihr autoritärer Stil, so die Kritik aus dem In- und Ausland, beschädigte das Vertrauen in die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachhaltig.

Der „Kampf gegen Rechts“ als rechtsfreier Raum?

Faesers Vorgehen gegen COMPACT reiht sich ein in eine Politik, die im sogenannten Kampf gegen Rechts immer wieder auf fragwürdige Mittel setzte. In diesem Fall ging es nicht nur um politische Haltung, sondern um handfesten Machtmissbrauch. Die Beschlagnahmung des Eigentums, das medienwirksame Vorgehen mit Sturmhauben – all dies hatte laut Gericht keinen Bestand.

Ein gefährliches Erbe

„Wir werden den Verfassungsfeinden entgegentreten“, sagte Faeser einst zur Verkündung des Verbots. Die Ironie: Genau das hat nun das Bundesverwaltungsgericht getan – und Nancy Faeser selbst dabei in die Schranken gewiesen. Der Vorgang wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand politischer Verantwortung in Deutschland.

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